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Die folgenden Themen sind alphabetisch sortiert:
- Allgemeines Politisches Mandat,
- "Bologna-Prozeß",
- Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht: "JUDr.",
- "Ohne Fleiß kein Preis!" - Akademische Ehren, Dissertationen und Plagiate.
[Die Sammlung wird fortgesetzt.]
"Die Risiken des Allgemeinen Politischen Mandats sind doch heute eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Gewalt, Eskalation, Ausländerpolitik, Terrorismus, PKK, Asylpolitik, Drogenpolitik, Päderastie, Kinderpornographie, Hureninitiative, Anti-Atom-Politik - na eben alles, womit sich der Allgemeine Studentenausschuß so beschäftigt." (Dietrich Schwanitz, in: "Der Zirkel", Roman, Verlag Eichborn, August 1998, S. 218)
*) Schriften zum Hochschulrecht
"Was darf der AStA?" *
Der "Bologna-Prozeß" ist die internationale Demontage des hohen Standards der deutschen Universitäten auf das niedrige Niveau der Hochschulen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern. Endziel dieses Vorhabens ist ein einheitlich deformierter "Europäischer Hochschul- und Forschungsraum" zwischen dem Atlantik im Westen und dem Pazifik im Osten, dem Eismeer im Norden und dem Kaukasus im Süden. Dieser politische Prozeß beruht auf einer völkerrechtlich unverbindlichen Erklärung, welche 1999 von 29 Bildungsministern in der italienischen Stadt Bologna unterzeichnet wurde. Inzwischen sind 47 Länder an diesem Zerstörungswerk, dem bereits die deutschen Diplome und Ingenieure zum Opfer fielen, beteiligt. Die ehemalige "Vielfalt des Einmaligen" (Lothar Schäffner) wird ersetzt durch eine plumpe "Gleichschaltung des Ungleichen" (René Schneider). Gez. Schneider, 2. November 2011
K r i t i k :
Leseprobe: "In the course of the last weeks ten thousands of students were demonstrating in numerous cities against the Bologna accords. Cause for the protests were, among others, the introduction of tuition fees, of restricted admission and the cutback in professorial staff. The protesters demanded the canceling of the bachelor-master-training and the re-establishment of science-oriented studies. Discontent is growing everywhere in Europe. University lecturers complain about an enormous pressure, about a lack of time for the work with students and about bureaucratic structures. [...]"
Leseprobe: "Des dizaines de milliers d’étudiants ont manifesté la dernière semaine d’octobre à Vienne et dans d’autres villes contre la réforme de Bologne. L’objet de ces manifestations était notamment l’introduction de frais d’inscription et d’un numerus clausus ainsi que la suppression de postes d’enseignants. Les manifestants demandaient le retrait des filières bachelor (licence) et master (maîtrise) et la réintroduction de cursus à caractère plus scientifique. Ailleurs en Europe également, l’insatisfaction augmente: les professeurs d’université se plaignent d’un énorme surcroît de travail, d’un manque de temps à consacrer aux étudiants et d’un excès de bureaucratie. [...]"
Leseprobe: "Die Wissenschaftspolitiker vermelden es regelmässig: Mit dem Bologna-Prozess sei man auf gutem Wege. Diese Erfolgsmeldungen basieren jedoch nicht auf Glücksgefühlen in den Universitäten. Sie haben eher den Charakter eines Pfeifens in dem dunklen Wald, in dem man sich verirrt hat. zf. Bildungsabbau und Bildungssteuerung jenseits jeder Vernunft, an allen humanistischen und wissenschaftlichen Kriterien vorbei unter Umgehung demokratischer Strukturen [...]
[Die Sammlung wird fortgesetzt.]
So wird der akademische Grad "JUDr." richtig geführt, So wird der akademische Grad "JUDr." falsch geführt, Ju Dr. Vogelberg Ju Dr. Vogelberg Ju Dr. Vogelberg Der Fall "Dr." Vogelberg (JUDr.)
Eine Dokumentation.
1.) Tenor: "Der Antrag wird abgelehnt."
Der Fall "Dr." Vogelberg (JUDr.) Der Fall "Dr." Vogelberg (JUDr.) 2.) Tenor: "Die Klage wird abgewiesen."
Der Fall "Dr." Vogelberg (JUDr.) Besondere Hinweise:
Zum Sachverhalt: (Rdnr. 8) "Unter dem 15. August 2008 teilte das MIWFT dem Kläger mit, dass der Grad "doktor práv" in Nordrhein-Westfalen nicht unter der Abkürzung "Dr." geführt werden dürfe. Hierbei teilte der Beklagte ferner mit, dass er beabsichtige, dem Kläger das Führen der Abkürzung "Dr." zu untersagen und die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung anzuordnen. Zudem erstattete es am selben Tag Strafanzeige gegen den Kläger."
Der Kläger meint: (Rdnr. 16) "[...] Soweit der Beklagte bzw. das MIWFT annehme, dass die nachweislich übliche Abkürzung nur relevant sei, wenn es keine durch positives Recht normierte Abkürzung gebe, weiche diese Auslegung von Wortlaut und Wortsinn des § 119 Abs. 2 Satz 3 HG 2005 ab. Dies verstoße gegen das im Hinblick auf § 132 a des Strafgesetzbuches (StGB) zu beachtende Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG). Dass es auch im Falle der Existenz einer ausdrücklich verliehenen Abkürzung auf eine nachweislich allgemein übliche Abkürzung ankomme, ergebe sich unter anderem auch daraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Verfahren wegen Titelmissbrauchs nach § 132 a StGB mit dieser Begründung eingestellt habe, was die Generalstaatsanwaltschaft E. mit Entscheidung vom 24. April 2007 bestätigt habe. Auch in anderen Bundesländern seien entsprechende Verfahren eingestellt worden."
Der Beklagtenvertreter meint: (Rdnr. 32) "Das durch § 69 Abs. 7 Satz 3 HG eingeräumte Ermessen sei - insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Relevanz - bei unbefugter Gradführung regelmäßig dahin auszuüben, dass diese zu untersagen sei. Gründe, hiervon abzusehen, seien nicht ersichtlich. Das Führen der Abkürzung "Dr." sei unzulässig und stelle zugleich eine strafbare Handlung im Sinne des § 132 a StGB dar. Dass entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien, sei dabei vorliegend nicht von entscheidender Bedeutung. So verweise die Generalstaatsanwaltschaft in E. z.B. darauf, dass der Beschuldigte sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe; dies ändere aber nichts daran, dass die Führung der Abkürzung "Dr." zumindest objektiv eine strafbare Handlung darstelle. Außerdem verschaffe der Kläger sich mit der Führung der Abkürzung "Dr." einen Wettbewerbsvorteil, was gegen §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen das anwaltliche Berufsrecht verstoße. Die Zahl der Mandanten des Klägers sei dabei nicht entscheidend. Entscheidend sei allein der hohe Stellenwert des Doktortitels für das breite rechtsuchende Publikum."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall "Dr." Vogelberg (JUDr.) [Die Sammlung wird fortgesetzt.]
Ein Kommentar von René Schneider:
Im Jahr 2005 zahlte Freund Vogelberg 4.500,- EUR und 500,- USD an eine Universität in Bratislava, fertigte ein Traktat mit dem Titel "Durchsuchung und Beschlagnahme im Lichte des Grundgesetzes und im Spiegel der Rechtsprechung unter Hervorhebung steuerstrafrechtlicher Aspekte", und nach der Ablegung einer "rigorosen Prüfung" wurde ihm der Grad "doktor práv" (Abkürzung "JUDr.") verliehen. Wie kann das Problem behoben werden?
Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Jede Universität, welche den Grad "doktor práv (JUDr.)" verleiht, sollte ihren neuen Doktoren nicht nur die Verleihungsurkunde - gegen Empfangsbestätigung - aushändigen, sondern auch ein Merkblatt, in dem der Empfänger darüber belehrt wird, und die Kenntnis dieser Belehrung mit seiner Unterschrift bestätigt, daß die Abkürzung "JUDr." nicht noch weiter abgekürzt oder verändert werden darf, und trotz ihrer Ähnlichkeit mit dem deutschen "Dr."-Grad mit diesem nicht vergleichbar ist, und nicht zur Führung eines "Dr."-Grads berechtigt.
Image-Kampagne "pro JUDr."
Eine gezielte Werbung für den "doktor práv (JUDr.)" sollte diesen Grad in Deutschland einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen, was zu einer
Erhöhung der Zahl der Graduierten, und natürlich auch zu einer Erhöhung des Gebührenaufkommens der slokwakischen Universitäten, führt. Gez. Schneider, 29. Oktober 2011
Der Fall "Dr." Aachen* (JUDr.)
Der Fall JUDr. Aachen* Der Fall JUDr. Aachen* Vgl. URL: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20109/10
* Name geändert.
Der Fall "Dr." Bamberg* (JUDr.)
Der Fall JUDr. Bamberg* * Name geändert.
Der Fall "Dr." Düsseldorf* (JUDr.)
Der Fall JUDr. Düsseldorf* * Name geändert.
Der Fall "Dr." Freiburg* (JUDr.)
Der Fall JUDr. Freiburg* Besondere Hinweise: (Rdnr. 2) "Der Kläger ist als Rechtsanwalt Mitglied der Beklagten und gehört einer Kanzlei in ... (...) an. Er legte an der Juristischen Fakultät der ...-... in ... (Slowakische Republik) die Doktorprüfung in der Fachrichtung Recht ab. Nach der Diplomurkunde der Universität vom 15.05.2009 wurde ihm der akademische Grad „doktor prav“ (Abkürzung „JUDr.“) verliehen. In der Folgezeit stellte er den Titel im privaten Bereich und im Rahmen seiner Praxisführung als „Dr.“ vor den Namen. Aufgrund der Strafanzeige eines Kollegen ist derzeit beim Amtsgericht Singen ein Strafverfahren gegen ihn wegen unbefugter Titelführung anhängig."
(Rdnr. 18) "[...] Zwischenzeitlich hat sich die Sachlage aber insofern geändert, als das Amtsgericht Singen das gegen den Kläger eingeleitete Strafverfahren mit Beschluss vom 11.01.2011 ausgesetzt hat, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, gibt es außerdem beim Landgericht Konstanz ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen ihn, welches derzeit gleichfalls ausgesetzt sei. Bei dieser Situation hält es das Gericht auch im Hinblick auf das Gebot, effektiven Rechtschutz zu gewähren, nicht für vertretbar, dem Kläger die verwaltungsgerichtliche Klärung der Frage, auf welche Weise er seinen an der ...-... in ... erworbenen juristischen Doktortitel in der Bundesrepublik Deutschland führen darf, zu versagen. Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht auch gerade gegenüber der Beklagten. Eine förmliche Genehmigung dafür, einen ausländischen Hochschulgrad in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, ist nicht (mehr) vorgesehen. [...]"
* Name geändert.
Der Fall "Dr." Göttingen* (JUDr.)
Der Fall JUDr. Göttingen* * Name geändert.
Der Fall "Dr." Halle* (JUDr.)
* Name geändert.
Der Fall "Dr." München* (JUDr.)
Der Fall JUDr. München* * Name geändert.
[Die Sammlung wird fortgesetzt.]
"Ohne Fleiß kein Preis!" * *
Guttengate - Plagiat & Plagiatsvorwürfe *
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ALTHUSMANN
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BRINKMANN
Dr. Brinkmann *
CHATZIMARKAKIS
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DJIR-SARAIS
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GUTTENBERG
Guttenberg: „Der Text hatte niemals den Anspruch, eine eigenständige wissenschaftliche
Leistung oder besonders innovativ zu sein, sondern diente der konzeptionellen Einbettung der politischen Idee der ,privilegierten
Partnerschaft'. Hierbei wurden auch bestehende Ideen genutzt und übernommen, teilweise aber auch in einen neuen Kontext gesetzt.“
Fazit, Zitat: "Unter der Maßgabe von GuttenPlag ließen sich Tausende Stellen in politischen Papieren, Reden und
Vorträgen als Plagiate bezeichnen, verteidigt sich der ehemalige Minister."
In einem 23 Seiten langen Aufsatz wurden auf 13 Seiten Textstellen gefunden, die Grund zu der Annahme geben, ca. ein Drittel des Aufsatzes sei "abgeschrieben"!
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HALLER
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HARTZ
Von Hermann Horstkotte. Zitat: "[...] Vom gelernten Schmied ohne Abi und Studium bis zum Ehrendoktor, das gelang Dr. h.c. Klaus Volkert, 64. Der langjährige VW-Betriebsratsvorsitzende ist angeklagt wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen, heute beginnt der Prozess. Der frühere VW-Personalchef Peter Hartz hatte gestanden, Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe und Lustreisen auf Firmenkosten bedient zu haben. Beide haben akademische Ehrentitel und führen sie weiter; nur sein Bundesverdienstkreuz hat Hartz wegen der VW-Affäre bereits zurückgegeben. Der Betriebswirt der Höheren Wirtschaftsschule (später Fachhochschule) in Saarbrücken brachte es zum "Professor Dr. h.c.": Das Saarland machte ihn zum Professor, die Uni Trier zum Ehrendoktor. [...]"
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JASPER
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KASPER
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KOCH-MEHRIN
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MATHIOPOULOS
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PRÖFROCK
*
SASZ
*
SCHÜRHOLT
Von Matthias Bartsch. Zitat: "Er wollte Oberbürgermeister von Landau werden. Dafür erfand Kai Schürholt einen Doktortitel. Und später, als man ihm auf die Schliche kam, einen Gehirntumor. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht - inzwischen ist er arbeitslos und in Psychotherapie. [...]"
*
[Die Sammlung wird fortgesetzt.]
vom 10. November 2008 | 16. Jahrgang | Nr. 46 | Seite 5
Ein herzliches Dankeschön aus der Schweiz
zf. Da über 80% der Deutschen die Aussenpolitik von Merkel-Deutschland nicht mehr mittragen, würden wir in der Redaktion von Zeit-Fragen gerne annehmen, dass diese 80% auch einen redlichen Umgang mit dem Nachbarland Schweiz wollen. Die nachstehende Stellungnahme an Frau Calmy-Rey, deren Kopie uns von René Schneider zugesandt wurde, hat uns deshalb zutiefst gefreut. Wir danken ihm herzlich dafür und wüden uns freuen, auch weitere Stimmen aus Deutschland in diesem Sinne abdrucken zu dürfen.
Mathias Bröckers / Andreas Hauß
Zitat aus der Danksagung, Seite 318
»Viele Anregungen erhielten wir persönlich oder über das Internet von Andreas von Bülow,
Michel Chossudovsky, Nico Haupt, Daniel Hopsicker, Jahred Israel, Michael Ruppert, Paul Thompson, Allan Wood, Nick Lewis,
Jochen Scholz, René Schneider, Khaled Alzayed und Tom Flocco.«
Nachwort, Seite 447
Danksagung
Ich habe vielen Menschen für Anregungen und
Unterstützung zu danken. Das gilt für zahlreiche Leser,
die mir zu »Der Campus«
geschrieben und ihre eigenen Erfahrungen beigesteuert haben. Aus
diesen Briefen habe ich mehr Anregungen für »Der
Zirkel« bezogen, als ich sagen kann. Besonders zu danken
habe ich Prof. Dr. Volkmar Weiss, Leipzig;
René Schneider, Münster;
Frank R. Halt, Potsdam; Major a.D. Berndt L., MfS. Natürlich
sind sie nicht für die Art verantwortlich, in der ich diese
Anregungen abgewandelt und verarbeitet habe. [...] Ihnen allen ist »Der Zirkel« gewidmet.
**) Impressum und andere gesetzlich vorgeschriebene Hinweise:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE205615877
Die gesetzliche Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm (Westfalen), Ostenallee 18, 59063 Hamm. Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Rechtsanwaltskammer Hamm oder online
bei der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de unter »Berufsrecht« eingesehen werden.
Anbieter i. S. des TMG: René Schneider Institute, USt-IdNr.: DE198574773
von René Schneider,
1994 - 1999
von René Schneider, in: Deutsche Universitäts-Zeitung,
DUZ 15-16/1996, S. 13

"Bologna-Prozeß"
Dennoch gehen die Politiker munter den eingeschlagenen Weg weiter. Sie werden zu Lemmingen, die unbeirrt auf einen hochschulpolitischen Abgrund zurennen. Der Bologna-Prozess ist zu einem Selbstläufer geworden, der sich weitgehend gegen mahnende Worte abschottet. Selbst im Ausland reibt man sich die Augen darüber, was die Deutschen aus ihrer akademischen Kultur machen. [...] Vielleicht hilft ein Blick in die angelsächsischen Länder, in denen Bachelor und Master zu Hause sind. Dort ist bei einer Bewerbung in erster Linie ohnehin nicht die Benotung von Bedeutung, sondern die Hochschule, von der der Student kommt.
Wer sich in unterschiedlichen Bildungsfeldern auskennt, weiss, dass es Gerechtigkeit ohnehin nie ganz geben kann. Alle Anstrengung und Energie darauf zu verwenden ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Die Kollateralschäden sind grösser als mögliche Erfolge. Man sollte sich nicht in Fragen der Gerechtigkeit verkämpfen. Klüger wäre es, alle Kraft in die Pflege der Lernkultur zu investieren."

Slowakische Republik
Alle Abschlußtypen und Grade
URL: http://www.anabin.de/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=32&MyURL=lstAbschlusstypen.asp
Beispiele:
Beispiele:
URL: http://www.dasoertliche.de/
URL: http://www.dastelefonbuch.de/
URL: http://www.klicktel.de/
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
VG Arnsberg, 9 L 45/09 -
Beschluß vom 16. April 2009
URL: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2009/9_L_45_09beschluss20090416.html
VG Arnsberg, 9 L 45/09 -
Pressemitteilung vom 22. April 2009
URL: http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2009/11_20090422/index.php
"Is' was, Doc?"
VG Arnsberg, 9 K 259/09 -
Urteil vom 27. Juli 2011
URL: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2011/9_K_259_09urteil20110727.html
VG Arnsberg, 9 K 259/09 -
Pressemitteilung vom 5. Oktober 2011
URL: http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_111005/index.php
Es folgte ein doppelter Salto Mortale: Freund Vogelberg erfand für sich eine Abkürzung der Abkürzung, und aus "JUDr." wurde ein schlichter "Dr." (bzw. - wie vom Kläger im Briefkopf geführt - "iuris utrisque doctor" oder - lateinisch korrekt - "iuris utriusque doctor", also ein "Doktor beider Rechte"). Mit einem sehr lesenswerten Urteil vom 27. Juli 2011 bestätigte das Verwaltungsgericht Arnsberg (9 K 259/09) die Unterlassungsverfügung des zuständigen Ministeriums.
Sobald eine große Vielzahl der deutsch-slowakischen Doktoren den Grad "JUDr." in Deutschland mit der korrekten Abkürzung führt, haben die titelsüchtigen
Hochstapler nicht länger die Möglichkeit, den slowakischen JUDr. in Deutschland als falschen "Dr."-Grad zu mißbrauchen.
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
LG Aachen, Urteil vom 10. Juni 2010 - 1 O 494/09
URL: http://www.rak-hamburg.de/uploads/Urteil_LG_Aachen_JUDr.pdf
OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 6 U 109/10
URL: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20109/10
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 U 7/11
URL: http://www.ax-schneider-gruppe.de/lawnews/rechtsprechung-sonstiges/3008-olg-bamberg-urteil-vom-25052011-az-3-u-711
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
LG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2009 - 12 O 284/06
URL: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2009/12_O_284_06urteil20090218.html
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
VG Freiburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - 1 K 1638/10
URL: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?
Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14068&pos=1&anz=60
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
"Göttinger Tageblatt" vom 10. August 2010
URL: http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Falscher-Doktortitel-ohne-Folgen
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
Deutsch-Slowakisches Hochschulrecht:
VG München, Beschluß vom 18. Februar 2008 - M 25 K 07.2387
VGH Bayern, Beschluß vom 17. September 2009 - 5 ZB 08.838
URL: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20ZB%2008.838
Akademische Ehren, Dissertationen und Plagiate.
G u t t e n g a t e . d e
URL: http://www.guttengate.de/
P r o f n e t . d e
Der Plagiator von der SPD
"quaeng" vom 13. Juli 2011
URL: http://quaeng.de/
D A N K S C H R E I B E N :
»Fakten, Fälschungen und die unterdrückten Beweise des 11.9.«
Sachbuch, Verlag Zweitausendeins, Juni 2003
Online-Buchbestellung beim Verlag:
http://www.zweitausendeins.de/jmp.cfm?dsplnr=2633
»Der Zirkel«
Roman, Verlag Eichborn, August 1998
Online-Buchbestellung beim Verlag:
http://www.eichborn.de/

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- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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